Brittas Rede in der Hamburger Bürgerschaft am 28. Oktober 2020 zum Antrag „Ombudsstelle in der Hamburger Jugendhilfe ausbauen – Klärung von Anliegen und Beschwerden durch unabhängige Fachleute“ der SPD- und GRÜNEN Fraktion
„Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Seit 2015 befasst sich die Hamburgische Bürgerschaft mit dem Thema Ombudsstellen, insbesondere auch im Zusammenhang mit tragisch verlaufenen Kinderschutzfällen. Mittlerweile liegt der Evaluationsbericht des Pilotprojekts aus Hamburg-Mitte vor, der sich an vielen Stellen mit den Empfehlungen aus der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte stärken“ deckt. Ziel von Ombudsarbeit ist es, strukturelle Machtasymmetrien auszugleichen und eine tragfähige Einigung im Interesse der Klienten zu erzielen und/oder zwischen Konfliktparteien zu vermitteln, hier in der Regel zwischen Eltern und dem Jugendamt.
Der Kern ombudschaftlicher Arbeit ist die Einzelfallgerechtigkeit, und damit geht es auch um die Sicherung von Transparenz und Beteiligungsrechten.
Das soll erreicht werden über einen niedrigschwelligen Zugang, unmittelbare Inanspruchnahme der Beratung, keinen Verwaltungsakt, keine vorhergehende Antragstellung, und es braucht Neutralität und Unabhängigkeit, nicht nur um Glaubwürdigkeit zu signalisieren, sondern um den Zweck nicht zu verfehlen. Über die Anbindung an einen freien Träger der Jugendhilfe wird dies gewährleistet. Gleichermaßen werden uns die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Ombudsarbeit über die Einzelanliegen hinaus auch Hinweise auf aktuell kritische Entwicklungen im System der Jugendhilfe geben, die es entsprechend aufzugreifen gilt.
Seit gut fünf Jahren befassen sich das Parlament, der Familienausschuss im Rahmen von Selbstbefassung, die Jugendhilfeausschüsse und sehr zentral auch die Enquete-Kommission mit dem Thema Ombudsstellen und Ombudsarbeit. Es ist jetzt an der Zeit, zu handeln und heute diesen Antrag zu beschließen. – Vielen Dank.“
Den Antrag finden Sie hier. Die ganze Debatten können Sie sich hier ansehen.